RS Vwgh 2008/3/19 2005/15/0072

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §21;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Ist eine Leistungseinheit anzunehmen, so ist umsatzsteuerlich nur eine einzige Leistung gegeben. Die steuerlichen Folgen richten sich einheitlich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamt(Haupt-)leistung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005150072.X03

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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