RS Vwgh 2008/3/19 2005/15/0076

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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Index

E1E
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
59/04 EU - EWR

Norm

11997E043 EG Art43;
EStG 1988 §6 Z6;
EWR-Abk Art31;

Rechtssatz

§ 6 Z. 6 EStG 1988 will hintanhalten, dass in Österreich eingetretene Wertsteigerungen der Besteuerung entzogen werden. Damit wird die Betriebsverlegung in einen anderen Staat schlechter behandelt als die Betriebsverlegung innerhalb Österreichs. Für eine Betriebsverlegung innerhalb (der EU und) des EWR ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005150076.X02

Im RIS seit

24.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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