Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1Beachte
Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Dr. Köller, den Hofrat Mag. Straßegger sowie die Hofrätin Dr. Koprivnikar als Richter und Richterin, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Schörner, über die Anträge des E in V, auf Wiederaufnahme der vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschlüssen vom 24. Jänner 2022, Ra 2021/02/0192-10, betreffend Ordnungsstrafe und Wiederaufnahme iA Übertretung des KFG, vom 14. Jänner 2022, Ra 2021/02/0216-7, betreffend Wiederaufnahme iA Ordnungsstrafe in einem Verfahren wegen Übertretung des KFG und vom 14. Jänner 2022, Ra 2021/02/0217-7, betreffend Wiederaufnahme iA Übertretung des KFG, erledigten Verfahren, den Beschluss gefasst:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Dr. Köller, den Hofrat Mag. Straßegger sowie die Hofrätin Dr. Koprivnikar als Richter und Richterin, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Schörner, über die Anträge des E in römisch fünf, auf Wiederaufnahme der vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschlüssen vom 24. Jänner 2022, Ra 2021/02/0192-10, betreffend Ordnungsstrafe und Wiederaufnahme iA Übertretung des KFG, vom 14. Jänner 2022, Ra 2021/02/0216-7, betreffend Wiederaufnahme iA Ordnungsstrafe in einem Verfahren wegen Übertretung des KFG und vom 14. Jänner 2022, Ra 2021/02/0217-7, betreffend Wiederaufnahme iA Übertretung des KFG, erledigten Verfahren, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Anträge auf Wiederaufnahme werden zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 19. Juli 2022
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020192.L05Im RIS seit
01.08.2022Zuletzt aktualisiert am
25.08.2022