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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs6Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Vizepräsidentin Dr.in Sporrer und die Hofrätin Dr. Julcher als Richterinnen sowie den Hofrat Mag. Tolar als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Sasshofer, über die Eingabe des H F B in K, betreffend die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages in einer Angelegenheit nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 9. Mai 2023
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023080017.L00Im RIS seit
15.06.2023Zuletzt aktualisiert am
19.06.2023