RS Vwgh 2008/3/27 2007/07/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2008
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §38;
FlVfGG §15;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Tir 1996 §34 Abs1;
FlVfLG Tir 1996 §38 Abs3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0056 E 11. September 1997 RS 3(Hier: Das gilt auch für die Übertragung einesagrargemeinschaftlichen Anteilrechtes, wobei bei der Prüfung derFrage, ob ein wirksames Rechtsgeschäft über die Übertragungvorliegt, auch die einschlägigen bürgerlich-rechtlichenBestimmungen anzuwenden sind.)

Stammrechtssatz

Eine meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Übertragung eines Teilwaldrechtes setzt voraus, daß ein wirksames Rechtsgeschäft über diese Übertragung vorliegt. Ob dies der Fall ist, hat die Agrarbehörde im Zweifel als Vorfrage zu beurteilen, sofern nicht die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahrens vorliegen (Hinweis E 25.4.1989, 85/07/0241, VwSlg 12908 A/1989).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070002.X01

Im RIS seit

11.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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