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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Handstanger sowie die Hofrätin Mag. Hainz-Sator und den Hofrat Dr. Pürgy als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Amesberger, über die Revision der Bietergemeinschaft H, bestehend aus 1. S AG und 2. J GmbH, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Gauermanngasse 2, gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Jänner 2023, Zl. W131 2260775-1/50Z, betreffend vergaberechtliche Nachprüfung (mitbeteiligte Partei: G SE, vertreten durch die Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Jasomirgottstraße 6/5), den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Die revisionswerbende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Begründung
Wien, am 25. Mai 2023
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023040009.L04Im RIS seit
17.07.2023Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023