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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §38 Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma sowie die Hofrätinnen Mag.a Nussbaumer-Hinterauer und Mag. I. Zehetner als Richterinnen, unter Mitwirkung der Schriftführerin Dr. Hotz, über den Fristsetzungsantrag des H T in A, vertreten durch Mag. Wolfgang Kleinhappel, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Rabensteig 8/3a, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht iA Feststellung von Schwerarbeitsmonaten, den Beschluss gefasst:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma sowie die Hofrätinnen Mag.a Nussbaumer-Hinterauer und Mag. römisch eins. Zehetner als Richterinnen, unter Mitwirkung der Schriftführerin Dr. Hotz, über den Fristsetzungsantrag des H T in A, vertreten durch Mag. Wolfgang Kleinhappel, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Rabensteig 8/3a, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht iA Feststellung von Schwerarbeitsmonaten, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 10. Juli 2023
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:FR2023120007.F00Im RIS seit
04.08.2023Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023