RS Vwgh 2008/3/28 2007/12/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2008
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §52 Abs1;
BDG 1979 §137 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/12/0038 E 21. April 2004 RS 3 (hier: betreffend Ernennungsvoraussetzungen für die Verwendungsgruppe A2)

Stammrechtssatz

Wie sich aus § 137 Abs. 1 vorletzter Satz des BDG 1979 und aus der Anlage 1 dieses Gesetzes (für die Verwendungsgruppe A1:

Ernennungserfordernis der Hochschulbildung oder eines sie ersetzenden Aufstiegskurses an der Verwaltungsakademie - vgl. Pkt. 1.12. und 1.13. der Anlage 1) ergibt, besteht das Vorbildungsprinzip, also die Zuordnung der Verwendungsgruppe nach Ausbildung, im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auch im Funktionszulagenschema nach dem Besoldungsreform-Gesetz 1994 weiter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120043.X03

Im RIS seit

02.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten