RS Vwgh 2008/3/28 2006/04/0103

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Veröffentlicht am 28.03.2008
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L00302 Bezüge Bürgermeisterentschädigung Kärnten
L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BezügeG Krnt 1997 §16a;
DienstrechtsG Krnt 1994 §148;
GehG 1956 §13a Abs1 impl;

Rechtssatz

Nach der zur auf Grund des nahezu identen Wortlauts vergleichbaren Rechtslage des § 13a Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 ergangenen ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei Übergenüssen an Geldleistungen von der Notwendigkeit der betragsmäßigen Festsetzung dieser Übergenüsse auszugehen, weil auch eindeutig geklärt werden müsse, wie die Behörde den von ihr als Übergenuss angesprochenen Betrag ermittelt hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. März 2003, Zl. 2002/12/0177, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006040103.X01

Im RIS seit

13.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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