RS Vwgh 2008/3/28 2007/12/0094

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Veröffentlicht am 28.03.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §13 Abs3;
GehG 1956 §4 Abs3 idF 1999/I/127;

Rechtssatz

Das Fehlen eines materiellrechtlichen Verzichts stellt keinesfalls einen Mangel eines schriftlichen Anbringens im Verständnis des § 13 Abs. 3 AVG dar, welcher einem Verbesserungsverfahren zu unterziehen wäre und - im Falle der Erfolglosigkeit - zur Zurückweisung berechtigen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120094.X03

Im RIS seit

05.05.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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