RS Vwgh 2008/3/28 2006/12/0150

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Veröffentlicht am 28.03.2008
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §9;
GehG 1956 §59 litc idF 1990/447;

Rechtssatz

Mit dem Enden der Administratorenfunktion des Beschwerdeführers war eine (weitere) Gebührlichkeit der Zulage nach § 59c GehG nicht mehr gegeben, setzt eine solche doch die aufrechte Betrauung mit der Nebenleistung der verwaltungsmäßigen Unterstützung des Direktors nach § 9 BLVG voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006120150.X05

Im RIS seit

05.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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