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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §25a Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Dr. Köller als Richter sowie die Hofrätinnen Mag. Dr. Maurer-Kober und Mag. Schindler als Richterinnen, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Andrés, über die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. November 2023, Ra 2023/02/0207-5, gerichtete und als Einspruch bezeichnete Eingabe des R in S, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 11. Dezember 2023
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020207.L01Im RIS seit
10.01.2024Zuletzt aktualisiert am
16.01.2024