RS Vwgh 2008/3/31 2008/18/0094

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Veröffentlicht am 31.03.2008
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §53 Abs1;
FrPolG 2005 §66 Abs1;
NAG 2005 §21;

Rechtssatz

Das private und familiäre Interesse der Fremden an einem Verbleib in Österreich wird jedenfalls maßgeblich dadurch relativiert, dass sie von der Möglichkeit, vom Ausland aus einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zu stellen und auf rechtmäßige Weise ihre persönlichen Interessen zu effektuieren, keinen Gebrauch gemacht hat (Hinweis E 30. Juni 2005, 2003/18/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008180094.X06

Im RIS seit

13.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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