RS Vwgh 2008/3/31 2007/18/0711

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Veröffentlicht am 31.03.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1332;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/18/0781

Rechtssatz

Der Vertreter des Fremden hat dadurch, dass er sich auf den von einem Dritten angebrachten Zustellvermerk einfach verlassen hat, ohne das Zustelldatum persönlich (etwa durch Einsichtnahme in die Dokumentation über den tatsächlichen Zugang des Faxes) zu erheben, nicht (nur)eine Überwachungspflicht gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern verletzt (Hinweis B 3. April 2001, 2000/08/0214), sondern eine über den minderen Grad des Versehens hinausgehende Sorglosigkeit zu verantworten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007180711.X02

Im RIS seit

04.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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