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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Mag. Dr. Zehetner und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Mag. M. Mayr als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über die als „Beschwerde“ bezeichnete, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Oktober 2023, Ra 2023/16/0119-4 gerichtete Eingabe vom 7. November 2023 der H M in S, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 22. Jänner 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160119.L00Im RIS seit
20.02.2024Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024