1
Nach dem im vorgelegten Gerichtsakt befindlichen Zustellnachweis wurde das angefochtene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien vom 9. August 2023 der Revisionswerberin (nicht wie in der Revision ausgeführt am 14. August 2023, sondern bereits) am 11. August 2023 zugestellt. Die dagegen erhobene außerordentliche Revision wurde am 25. September 2023 beim Verwaltungsgericht Wien eingebracht.
2
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Dezember 2023 wurde der Revisionswerberin zur Kenntnis gebracht, dass ausgehend von diesem Sachverhalt die Revision verspätet erscheine, und die Möglichkeit eingeräumt, dazu binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme erfolgte nicht.
3
Gemäß § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes (Revisionsfrist) sechs Wochen und beginnt in den Fällen des Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG dann, wenn das Erkenntnis dem Revisionswerber zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung (Z 1 leg. cit.).Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 5, VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Gemäß Paragraph 26, Absatz eins, VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes (Revisionsfrist) sechs Wochen und beginnt in den Fällen des Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG dann, wenn das Erkenntnis dem Revisionswerber zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung (Ziffer eins, leg. cit.).
4
Ausgehend von einer Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses am 11. August 2023 endete die Revisionsfrist somit am 22. September 2023.
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Die am 25. September 2023 eingebrachte Revision erweist sich daher als verspätet, weshalb sie gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückzuweisen war.Die am 25. September 2023 eingebrachte Revision erweist sich daher als verspätet, weshalb sie gemäß Paragraph 34, Absatz eins, VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückzuweisen war.
Wien, am 26. Jänner 2024