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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §203Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über die „Beschwerde“ des K E in V gegen die Aufforderung zur Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 24a VwGG, den Beschluss gefasst:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über die „Beschwerde“ des K E in römisch fünf gegen die Aufforderung zur Entrichtung der Eingabengebühr gemäß Paragraph 24 a, VwGG, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die „Beschwerde“ wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 1. Februar 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160117.L00Im RIS seit
27.02.2024Zuletzt aktualisiert am
05.03.2024