RS Vwgh 2008/4/1 2007/06/0332

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Veröffentlicht am 01.04.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1 idF 2004/I/010;
AVG §42 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Annahme, dass Präklusion (Verlust der Parteistellung im Sinne des § 42 Abs. 1 AVG) nur eintreten könnte, wenn eine "doppelte" Kundmachung (im Sinne des § 42 Abs. 1 AVG) erfolge und überdies eine persönliche Ladung zu erfolgen habe, ist unzutreffend. Gemäß § 42 Abs. 2 AVG genügte die persönliche Ladung der Partei, damit ihr gegenüber diese Präklusionsfolgen eintreten konnten.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060332.X01

Im RIS seit

07.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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