RS Vwgh 2008/4/1 2007/06/0300

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.04.2008
beobachten
merken

Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82005 Bauordnung Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §42;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
BauPolG Slbg 1973 §8a idF 1997/039;
BauPolG Slbg 1997 §8a idF 2001/009;
BauPolG Slbg 1997 §8a idF 2003/040;
BauPolG Slbg 1997 §8a;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ein Verlust der Parteistellung im Sinne des § 42 AVG in den seit dem 1. Jänner 1999 geltenden Fassungen war im § 42 AVG idF bis Ende 1998 (also vor dem Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 158/1998) nicht vorgesehen, auch sonst ist nicht ersichtlich, weshalb der Beschwerdeführer die Parteistellung hätte verlieren sollen: § 8a Slbg BauPolG in all seinen Fassungen seit der Stammfassung (Wiederverlautbarung 1997) knüpft an den Ablauf der darin normierten Frist nicht den Verlust der Parteistellung, sondern den Verlust des Rechtes, (wirksam) Einwendungen zu erheben. Hat ein Nachbar in diesem Sinne das Recht verloren, wirksam Einwendungen zu erheben, ist er nicht anders zu behandeln als ein Nachbar, der im Sinne des § 42 AVG idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 158/1998 präkludiert war: das heißt, seine Berufung ist nicht (mangels Parteistellung) zurückzuweisen, sondern abzuweisen (siehe dazu das hg. Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 3. Dezember 1980, Zl. 3112/79, VwSlg 10317 A/1980, uva).

Schlagworte

Übergangene ParteiBesondere RechtsgebieteBaurecht Nachbar übergangenerInhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060300.X01

Im RIS seit

08.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten