RS Vwgh 2008/4/2 2007/08/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.2008
beobachten
merken

Index

L70505 Schischule Salzburg
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
SchischulG Slbg 1989;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/08/0239 E 2. April 2008 Besprechung in:ASoK Nr. 5/2010, S. 179 bis 188;

Rechtssatz

Ausführungen, dass der Beschwerdeführer - ungeachtet der Einbindung der Skilehrer in die gesellschaftsrechtliche Konstruktion einer KEG - die Skischule, in welcher die Skilehrer beschäftigt gewesen sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend persönlich und aufgrund der ihm erteilten Bewilligung auf seine Rechnung und Gefahr geführt hat. Weiters Ausführungen zum Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit der Skilehrer gegenüber dem Beschwerdeführer als Skischulinhaber (Hinweis E 21. April 2004, Zl. 2000/08/0113; E 31. Jänner 2007, Zl. 2005/08/0177).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080240.X08

Im RIS seit

06.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten