RS Vwgh 2008/4/2 2007/08/0234

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Veröffentlicht am 02.04.2008
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1 Z1 idF 2004/I/077;

Rechtssatz

Die zur Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichtete Handlung hat unverzüglich zu erfolgen. (Hier Ausführungen, dass die belangte Behörde zu Recht den Beginn der Arbeitsunwilligkeit der Beschwerdeführerin mit Ablauf der vom AMS für die Bewerbungen gesetzten, mit sieben Tagen nicht unangemessen kurzen Frist angenommen hat.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080234.X01

Im RIS seit

04.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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