RS Vwgh 2008/4/2 2006/08/0165

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Veröffentlicht am 02.04.2008
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §16 Abs1;
ASVG §16 Abs6;
GSVGNov 19te;

Rechtssatz

Es ist dem Gesetzgeber nicht zuzusinnen, dass er bei der 19. Novelle zum GSVG die Bestimmung des § 16 Abs. 1 ASVG nicht im Auge gehabt hat. Die Begründung einer gesetzlichen Krankenversicherung ist gemäß § 16 Abs. 6 ASVG als Wegfall einer Voraussetzung für die Begründung der Selbstversicherung zu sehen. Die Bestimmung kann auch nicht so verstanden werden, dass die Voraussetzung des Fehlens einer Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung nur im Zeitpunkt der Antragstellung bzw. des Beginns der Selbstversicherung vorliegen müsse, weil die Selbstversicherung gerade dann greifen soll, wenn eben keine andere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung vorliegt (vgl. § 16 Abs. 1 ASVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006080165.X01

Im RIS seit

07.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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