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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Samm und den Hofrat Dr. Faber sowie die Hofrätin Dr.in Oswald als Richterin und Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Janitsch, über den Fristsetzungsantrag des V P, vertreten durch die Lerch Nagel Heinzle Rechtsanwälte GmbH in 6890 Lustenau, Millennium Park 6, gegen das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich in einer Angelegenheit nach dem Führerscheingesetz, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 24. Juni 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:FR2024110001.F00Im RIS seit
22.07.2024Zuletzt aktualisiert am
22.07.2024