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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Mag.a Nussbaumer-Hinterauer sowie Hofrat Mag. Cede und Hofrätin Dr. Holzinger als Richterinnen und Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Strasser, über den Fristsetzungsantrag des Mag. H W in S, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht i.A. Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 240,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 17. September 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:FR2024120013.F00Im RIS seit
24.10.2024Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024