TE Vwgh Beschluss 2024/10/3 Ra 2023/16/0109

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 03.10.2024
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45
  1. VwGG § 45 heute
  2. VwGG § 45 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 45 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 45 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 45 gültig von 01.07.2012 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  6. VwGG § 45 gültig von 05.01.1985 bis 30.06.2012

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Antrag des K P E in V, auf Wiederaufnahme des vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Dezember 2023, Ra 2023/16/0109-7, betreffend Zurückweisung einer Beschwerde iA Gebühren, erledigten Verfahrens, den Beschluss gefasst: Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Antrag des K P E in römisch fünf, auf Wiederaufnahme des vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Dezember 2023, Ra 2023/16/0109-7, betreffend Zurückweisung einer Beschwerde iA Gebühren, erledigten Verfahrens, den Beschluss gefasst:

Spruch

Der Antrag auf Wiederaufnahme wird zurückgewiesen.

Begründung

1
Mit dem oben genannten Beschluss stellte der Verwaltungsgerichtshof das Revisionsverfahren ein, weil dem erteilten Mängelbehebungsauftrag nicht fristgerecht nachgekommen wurde.
2
Mit der vorliegenden - dem Verwaltungsgerichtshof mehrfach übermittelten - Eingabe vom 16. Jänner 2024 „ersucht“ der unvertretene Antragsteller im Hinblick auf nicht näher spezifizierte, offene Strafsachen betreffend „richterlich braunes und anderes rechtswidriges Verhalten“ um „Verfahrenswiederaufnahme“. Dazu wird im Wesentlichen - soweit verständlich - ausgeführt, die geltenden europäischen Rechtsordnungen würden keine rechtliche Deckung für „künstlich inszenierte richterliche ‚Beleidigungs’schwurblereien zur Verweigerung des Rechtswegs, wie als richterliche Unterstützung für braun-korruptes Behördenverhalten oder für das Kinderschändermilieu“ bieten. Verwiesen wird weiters auf vermeintlich vorhandene Korruption und Unterwanderung des Rechtsstaates durch verschiedene (teilweise namentlich genannte) Personen sowie durch Freimaurer.
3
Abgesehen von den Fällen einer zulässigen Wiederaufnahme des Verfahrens oder einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind Erkenntnisse und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes unanfechtbar und unabänderlich (vgl. VwGH 26.3.2024, Ra 2022/09/0096, mwN). Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist gemäß § 45 VwGG nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich und dient grundsätzlich nicht der allgemeinen Überprüfung abgeschlossener verwaltungsgerichtlicher Verfahren oder einer Korrektur verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen (vgl. VwGH 15.6.2023, Ra 2023/02/0057, mwN). Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 45 VwGG bietet keine Handhabe, eine im abgeschlossenen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichthof zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes zu bekämpfen (vgl. VwGH 26.4.2017, Ra 2016/19/0370, mwN). Kann die Eingabe mangels Geltendmachung entsprechender Tatsachen auch nicht als Wiederaufnahme- oder Wiedereinsetzungsantrag iSd §§ 45 oder 46 VwGG gewertet werden, ist sie gemäß § 34 Abs. 1 und 4 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichthofes zurückzuweisen (vgl. VwGH 19.7.2022, Ra 2021/02/0192, mwN).Abgesehen von den Fällen einer zulässigen Wiederaufnahme des Verfahrens oder einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind Erkenntnisse und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes unanfechtbar und unabänderlich vergleiche , VwGH 26.3.2024, Ra 2022/09/0096, mwN). Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist gemäß Paragraph 45, VwGG nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich und dient grundsätzlich nicht der allgemeinen Überprüfung abgeschlossener verwaltungsgerichtlicher Verfahren oder einer Korrektur verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen vergleiche , VwGH 15.6.2023, Ra 2023/02/0057, mwN). Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG bietet keine Handhabe, eine im abgeschlossenen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichthof zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes zu bekämpfen vergleiche , VwGH 26.4.2017, Ra 2016/19/0370, mwN). Kann die Eingabe mangels Geltendmachung entsprechender Tatsachen auch nicht als Wiederaufnahme- oder Wiedereinsetzungsantrag iSd Paragraphen 45, oder 46 VwGG gewertet werden, ist sie gemäß Paragraph 34, Absatz eins, und 4 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichthofes zurückzuweisen vergleiche , VwGH 19.7.2022, Ra 2021/02/0192, mwN).
4
Ist die Aussichtslosigkeit eines Antrages offenkundig, so erübrigt sich auch eine Behebung der ihm anhaftenden Formgebrechen, sodass im vorliegenden Fall ein Auftrag zur Verbesserung des Antrages im Hinblick auf das Erfordernis gemäß § 24 Abs. 2 VwGG, wonach nicht nur Revisionen, Fristsetzungsanträge und Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sondern auch Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt abzufassen und einzubringen sind, entbehrlich war (vgl. etwa VwGH 15.2.2023, Ra 2021/13/0032, mwN).Ist die Aussichtslosigkeit eines Antrages offenkundig, so erübrigt sich auch eine Behebung der ihm anhaftenden Formgebrechen, sodass im vorliegenden Fall ein Auftrag zur Verbesserung des Antrages im Hinblick auf das Erfordernis gemäß Paragraph 24, Absatz 2, VwGG, wonach nicht nur Revisionen, Fristsetzungsanträge und Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sondern auch Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt abzufassen und einzubringen sind, entbehrlich war vergleiche , etwa VwGH 15.2.2023, Ra 2021/13/0032, mwN).
5
Da der vorliegende Antrag schon mangels Geltendmachung entsprechender Tatsachen zudem nicht als Wiederaufnahmeantrag iSd § 45 VwGG gewertet werden kann, ist dieser Antrag auch im Übrigen gemäß § 34 Abs. 1 und 4 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückzuweisen (vgl. etwa VwGH 18.4.2023, Ra 2023/02/0027, mwN), und zwar in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit. d VwGG gebildeten Senat.Da der vorliegende Antrag schon mangels Geltendmachung entsprechender Tatsachen zudem nicht als Wiederaufnahmeantrag iSd Paragraph 45, VwGG gewertet werden kann, ist dieser Antrag auch im Übrigen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, und 4 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückzuweisen vergleiche , etwa VwGH 18.4.2023, Ra 2023/02/0027, mwN), und zwar in einem gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer eins, Litera d, VwGG gebildeten Senat.
6
Abschließend wird der Einschreiter darauf hingewiesen, dass in Hinkunft allfällige vergleichbare Eingaben prinzipiell als rechtsmissbräuchlich eingebracht qualifiziert und ohne weitere Bearbeitung und ohne weitere Verständigung des Einschreiters zu den Akten genommen werden. Gegenüber dem Einschreiter ist nämlich klargestellt, dass für Eingaben wie die vorliegende kein gesetzlicher Raum besteht (vgl. etwa VwGH 30.6.2022, So 2022/03/0012).Abschließend wird der Einschreiter darauf hingewiesen, dass in Hinkunft allfällige vergleichbare Eingaben prinzipiell als rechtsmissbräuchlich eingebracht qualifiziert und ohne weitere Bearbeitung und ohne weitere Verständigung des Einschreiters zu den Akten genommen werden. Gegenüber dem Einschreiter ist nämlich klargestellt, dass für Eingaben wie die vorliegende kein gesetzlicher Raum besteht vergleiche , etwa VwGH 30.6.2022, So 2022/03/0012).

Wien, am 3. Oktober 2024

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160109.L00

Im RIS seit

05.11.2024

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten