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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Antrag des K P E in V, auf Wiederaufnahme des vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Dezember 2023, Ra 2023/16/0109-7, betreffend Zurückweisung einer Beschwerde iA Gebühren, erledigten Verfahrens, den Beschluss gefasst: Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Antrag des K P E in römisch fünf, auf Wiederaufnahme des vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Dezember 2023, Ra 2023/16/0109-7, betreffend Zurückweisung einer Beschwerde iA Gebühren, erledigten Verfahrens, den Beschluss gefasst:
Spruch
Der Antrag auf Wiederaufnahme wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 3. Oktober 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160109.L00Im RIS seit
05.11.2024Zuletzt aktualisiert am
03.12.2024