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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Samm und die Hofrätinnen MMag. Ginthör und Dr. Kronegger als Richterinnen und Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Kreil, über die „Beschwerde“ der M P in W, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Juni 2024, Ra 2024/11/0071-7, betreffend eine Verfahrenseinstellung, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 10. Oktober 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024110071.L01Im RIS seit
05.11.2024Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024