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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §26Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Grünstäudl sowie die Hofräte Dr. Lukasser und Dr. Hofbauer als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Prendinger, über die Eingabe der „Interessensgemeinschaft ‚B“ in N, in einer forstrechtlichen Angelegenheit, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 22. Oktober 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024100136.L00Im RIS seit
12.11.2024Zuletzt aktualisiert am
03.12.2024