RS Vwgh 2008/4/17 2006/15/0083

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Veröffentlicht am 17.04.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §23 Z1 idF 1989/660;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/14/0128 E 31. März 2003 RS 1 (Zusatz am Ende des Satzes: und damit zu betrieblichen Einkünften)

Stammrechtssatz

Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150083.X01

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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