RS Vwgh 2008/4/17 2005/15/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §6 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/14/0059 E 17. Februar 1999 VwSlg 7357 F/1999 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn ein Leasingnehmer bei vernünftiger wirtschaftlicher Vorgangsweise von dem ihm unwiderruflich eingeräumten Optionsrecht Gebrauch machen muss, sind die Voraussetzungen für die Zurechnung an ihn erfüllt (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Tz 22.2.1. lit b und c). Das ist etwa der Fall, wenn eine anderweitige Verwendung des Mietobjektes nach Ablauf der Vertragsdauer für die Vertragspartner nicht sinnvoll wäre (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0189, VwSlg 6444 F/1989).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005150086.X02

Im RIS seit

21.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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