RS Vwgh 2008/4/17 2008/15/0064

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Veröffentlicht am 17.04.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §93;
KStG 1988 §10 Abs2 idF 1996/797;

Beachte

Besprechung in:GeSaktuell Nr 4/2008, S 164 - 167; SWK Nr 18/2008, S 511 - S 512; SWI 9/2008, 400 - 411;

Rechtssatz

Ein inländischer Investmentfonds ist ein Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile unterteilt ist, die im Miteigentum der Anteilsinhaber stehen. In steuerlicher Hinsicht erfolgt eine unmittelbare Zurechnung der Einkünfte an die Anteilsinhaber (vgl. Doralt/Kirchmayr, EStG8, § 93 Anhang I Tz 11; Tumpel, ÖStZ 2002, 9 (10)). Auch eine im Miteigentum gehaltene Beteiligung kann eine unmittelbare Beteiligung iSd § 10 Abs. 2 KStG 1988 sein, sodass der Umstand, dass die Beteiligung im Wege von Investmentfondsanteilen gehalten wird, für sich allein der Anwendbarkeit des § 10 Abs. 2 KStG 1988 nicht entgegenstünde. Der Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung steht es aber entgegen, wenn das Tatbestandsmerkmal des Beteiligungsausmaßes von zumindest einem Viertel (bezogen auf die jeweilige ausländische Gesellschaft) nicht erfüllt ist. In einem solchen Fall findet - nach originär innerstaatlichem Recht - § 10 Abs. 2 KStG 1988 auf die Auslandsdividenden keine Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150064.X01

Im RIS seit

19.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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