RS Vwgh 2008/4/17 2006/15/0077

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Veröffentlicht am 17.04.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209;

Rechtssatz

An den Abgabepflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen oder Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen unterbrechen (verlängern) die Verjährungsfrist, wobei derartigen Schreiben der Abgabenbehörde nur hinsichtlich jener Abgaben Unterbrechungswirkung (nunmehr Verlängerungswirkung) zukommt, auf die das Schreiben Bezug nimmt (vgl. die bei Ritz, BAO3, § 209 Tz. 22 und 23 angeführten hg. Erkenntnisse).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150077.X03

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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