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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Antrag des K P E in V, hinsichtlich des mit Beschluss vom 10. Oktober 2024, Ra 2023/16/0143-10, betreffend Eingabengebühr nach § 17a VfGG und Gebührenerhöhung, erledigten Verfahrens, den Beschluss gefasst: Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Antrag des K P E in römisch fünf, hinsichtlich des mit Beschluss vom 10. Oktober 2024, Ra 2023/16/0143-10, betreffend Eingabengebühr nach Paragraph 17 a, VfGG und Gebührenerhöhung, erledigten Verfahrens, den Beschluss gefasst:
Spruch
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 28. November 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160143.L01Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025