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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §38 Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. Pollak, die Hofrätin Mag. Hainz-Sator und den Hofrat Dr. Pürgy als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Vonier, über den Fristsetzungsantrag des Dr. P D, Rechtsanwalt in I, gegen das Bundesverwaltungsgericht in einer datenschutzrechtlichen Angelegenheit (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Datenschutzbehörde), den Beschluss gefasst:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. Pollak, die Hofrätin Mag. Hainz-Sator und den Hofrat Dr. Pürgy als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Vonier, über den Fristsetzungsantrag des Dr. P D, Rechtsanwalt in römisch eins, gegen das Bundesverwaltungsgericht in einer datenschutzrechtlichen Angelegenheit (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Datenschutzbehörde), den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Barauslagen in der Höhe von € 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 3. Dezember 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:FR2024040010.F00Im RIS seit
19.02.2025Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025