TE Vwgh Beschluss 2024/12/23 Fr 2024/18/0023

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Veröffentlicht am 23.12.2024
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1
VwGG §38 Abs4
  1. VwGG § 33 heute
  2. VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 33 gültig von 05.01.1985 bis 30.06.2008
  1. VwGG § 38 heute
  2. VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021
  3. VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 38 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 38 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 38 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Nedwed als Richter sowie die Hofrätinnen Dr.in Gröger und Dr.in Sabetzer als Richterinnen, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Amesberger, über den Fristsetzungsantrag des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Asylangelegenheit, den Beschluss gefasst:

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Begründung

1
Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 19. März 2024 wurde der Folgeantrag eines irakischen Antragstellers auf internationalen Schutz abgewiesen. Mit Spruchpunkt IV. dieses Bescheides wurde einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 1 Z 6 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt.Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 19. März 2024 wurde der Folgeantrag eines irakischen Antragstellers auf internationalen Schutz abgewiesen. Mit Spruchpunkt römisch vier. dieses Bescheides wurde einer Beschwerde gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 6, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt.
2
Die dagegen erhobene Beschwerde langte am 23. April 2024 beim Bundesverwaltungsgericht ein. Am 22. Oktober 2024 stellte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den vorliegenden Fristsetzungsantrag, weil das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde gegen den dargestellten Spruchpunkt IV. des Bescheides des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl nicht innerhalb der einwöchigen Entscheidungsfrist entschieden habe.Die dagegen erhobene Beschwerde langte am 23. April 2024 beim Bundesverwaltungsgericht ein. Am 22. Oktober 2024 stellte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den vorliegenden Fristsetzungsantrag, weil das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde gegen den dargestellten Spruchpunkt römisch vier. des Bescheides des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl nicht innerhalb der einwöchigen Entscheidungsfrist entschieden habe.
3
Über diesen Fristsetzungsantrag wurde mit verfahrensleitender Anordnung vom 29. Oktober 2024 das Vorverfahren eingeleitet.
4
Das Bundesverwaltungsgericht legte nun eine Abschrift des Erkenntnisses vom 20. November 2024, L530 2150796-2/19E, mit dem über die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 19. März 2024 (einschließlich dessen Spruchpunkt IV.) entschieden wurde, samt Zustellnachweis vor.Das Bundesverwaltungsgericht legte nun eine Abschrift des Erkenntnisses vom 20. November 2024, L530 2150796-2/19E, mit dem über die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 19. März 2024 (einschließlich dessen Spruchpunkt römisch vier.) entschieden wurde, samt Zustellnachweis vor.
5
Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen.Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter Satz VwGG einzustellen.

Wien, am 23. Dezember 2024

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:FR2024180023.F00

Im RIS seit

28.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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