RS Vwgh 2008/4/23 2005/13/0125

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Veröffentlicht am 23.04.2008
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Index

61/01 Familienlastenausgleich
72/13 Studienförderung

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
StudFG 1992 §14 Abs1;
StudFG 1992 §17;

Rechtssatz

Die Auslegung, dass ein Studienwechsel im Falle eines Doppelstudiums erst dann vorliege, wenn das zeitlich früher begonnene Studium abgebrochen oder unterbrochen werde, teilt der Verwaltungsgerichtshof nicht. Ein Studienwechsel kann auch innerhalb von Doppelstudien vom einen auf das andere Studium erfolgen, bevor das eine Studium abgebrochen oder unterbrochen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130125.X01

Im RIS seit

15.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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