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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätin Dr. Reinbacher sowie den Hofrat Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über die als „Beschwerde und Rechtsmittel“ bezeichnete, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Februar 2025, Ra 2025/16/0007-3 gerichtete Eingabe vom 12. März 2025 des Ing. F K in W, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 25. März 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025160007.L00Im RIS seit
22.04.2025Zuletzt aktualisiert am
12.05.2025