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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §31 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0027Rechtssatz
Aus einer Satzungsbestimmung, wonach sich jedes Mitglied an die von der Vollversammlung und dem Vorstand gefassten Beschlüsse zu halten hat, kann nicht abgeleitet werden, dass es diesen Organen nicht erlaubt wäre, durch - nach den Bestimmungen der Satzung ordnungsgemäß gefasste - neue Beschlüsse von bereits gefassten Beschlüssen abzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070026.X03Im RIS seit
16.05.2008Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010