RS Vwgh 2008/4/24 2007/07/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2008
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0122 E 18. Februar 1994 RS 3(Hier: Dies gilt auch für einen Verstoß gegen die Satzung einer Agrargemeinschaft.)

Stammrechtssatz

Angefochtene Beschlüsse einer Agrargemeinschaft sind von der Agrarbehörde daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder einen Regelungsplan in einer Weise verstoßen, daß Rechte der die Streitentscheidungskompetenz der Agrarbehörde in Anspruch nehmenden Rechtssubjekte verletzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070026.X01

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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