Index
10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
AufwandersatzV VwG 2014Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Lehofer und den Hofrat Dr. Faber als Richter sowie die Hofrätin Dr.in Sabetzer als Richterin, unter Mitwirkung des Schriftführers Dr. Zeleny, über den Fristsetzungsantrag des Dipl.Ing. H T in S, vertreten durch die Krüger/Bauer Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Graben 14-15/B21, gegen das Bundesverwaltungsgericht in einer Angelegenheit nach dem ORF-G (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Kommunikationsbehörde Austria), den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Begründung
Wien, am 26. Mai 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:FR2025030004.F00Im RIS seit
10.06.2025Zuletzt aktualisiert am
24.06.2025