RS Vwgh 2008/4/25 2007/02/0119

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Veröffentlicht am 25.04.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BauKG 1999 §3 Abs2;
BauKG 1999 §3 Abs6;
VStG §9;

Rechtssatz

Im Unterschied zur Bestellung als Koordinator erfolgt die "Benennung" einer natürlichen Person nach § 3 Abs 2 BauKG 1999 zur Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben durch den Koordinator und nicht durch den Bauherrn; zu ihrer Wirksamkeit sind auch keine weiteren Voraussetzungen gefordert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007020119.X03

Im RIS seit

23.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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