Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Grünstäudl sowie den Hofrat Dr. Hofbauer und die Hofrätin Dr. Leonhartsberger als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Prendinger, über die Revision der Mag. pharm. D K in O, vertreten durch die Dorda Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Universitätsring 10, gegen das am 2. Dezember 2022 mündlich verkündete und am 4. Jänner 2023 schriftlich ausgefertigte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, Zl. LVwG-AV-667/003-2019 und Zl. LVwG-AV-666/004-2019, betreffend Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Bezirkshauptmannschaft Korneuburg; mitbeteiligte Parteien: 1. K-Apotheke Mag. pharm. R K KG in K, 2. P - Apotheke Mag. pharm. E M & Co. KG in K, 3. R Apotheke Mag. pharm. U E KG in L, alle vertreten durch die Hock & Partner Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Stallburggasse 4, und 4. Mag.a pharm. G H in W, vertreten durch MMag. Ewald Lichtenberger, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Wollzeile 19/16), den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die revisionswerbende Partei hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 16. Juni 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024100023.L00Im RIS seit
08.07.2025Zuletzt aktualisiert am
24.07.2025