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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Doblinger, den Hofrat Mag. Feiel sowie die Hofrätin Mag. Schindler als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Rieder, über die außerordentliche Revision des Mag. A B in C, gegen den Beschluss des Personalausschusses des Verwaltungsgerichts Wien vom 10. März 2025, VGW-PA-157/2021-153, betreffend Wiederaufnahme eines Dienstbeurteilungsverfahrens nach dem Wiener Verwaltungsgerichts-Dienstrechtsgesetz, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Begründung
Mit Beschluss vom 10. März 2025 wies der Personalausschuss den Wiederaufnahmeantrag ab, wogegen sich die gegenständliche außerordentliche Revision richtet.
Wien, am 9. Juli 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090030.L00Im RIS seit
05.08.2025Zuletzt aktualisiert am
04.09.2025