Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §38 Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Mag.a Nussbaumer-Hinterauer sowie Hofrat Mag. Cede und Hofrätin Mag. Dr. Kusznier als Richterinnen und Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Karger, LL.M., über den Fristsetzungsantrag des H P in W, vertreten durch die Haider/Obereder/Pilz Rechtsanwält:innen GmbH in 1080 Wien, Alser Straße 21, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer besoldungsrechtlichen Angelegenheit, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 14. Juli 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:FR2025120015.F00Im RIS seit
04.08.2025Zuletzt aktualisiert am
04.08.2025