RS Vwgh 2008/4/28 2007/12/0029

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Veröffentlicht am 28.04.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
65/02 Besonderes Pensionsrecht

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
TeilpensionsG 1997 §1 Z4 lita;
TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb idF 2002/I/087;
TeilpensionsG 1997 §2 idF 2001/I/086;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

In der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung des Teilpensionsgesetzes, das zwar in seinem § 1 Z. 4 (in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 87) verschiedene Arten von Erwerbseinkommen und in § 2 leg. cit. (in der Fassung des Pensionsreformgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 86) deren Zusammenrechnung, nicht jedoch den Ausgleich mit Verlusten (vgl. § 2 Abs. 2 EStG) vorsah, kann keine Grundlage für einen (Verlust-)Ausgleich zwischen verschiedenen Arten von Erwerbseinkommen, insbesondere zwischen Entgelt aus unselbständiger und ("negativem") Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, erkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120029.X04

Im RIS seit

13.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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