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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
In der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung des Teilpensionsgesetzes, das zwar in seinem § 1 Z. 4 (in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 87) verschiedene Arten von Erwerbseinkommen und in § 2 leg. cit. (in der Fassung des Pensionsreformgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 86) deren Zusammenrechnung, nicht jedoch den Ausgleich mit Verlusten (vgl. § 2 Abs. 2 EStG) vorsah, kann keine Grundlage für einen (Verlust-)Ausgleich zwischen verschiedenen Arten von Erwerbseinkommen, insbesondere zwischen Entgelt aus unselbständiger und ("negativem") Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, erkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120029.X04Im RIS seit
13.06.2008Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009