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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §14 Abs2Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Samm sowie die Hofrätinnen MMag. Ginthör und Dr. Kronegger als Richterinnen und Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Kreil, über die Revision des Dr. A A, vertreten durch Dr. Farid Rifaat, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wien vom 18. September 2023, Zl. VGW-001/V/010/4936/2022-7, betreffend Übertretungen des Ärztegesetzes (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Magistrat der Stadt Wien), den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Begründung
Wien, am 21. August 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024110158.L00Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
27.10.2025