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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Vizepräsidentin Mag. Dr. Maurer-Kober sowie die Hofrätin Mag. Schindler und den Hofrat Mag. Schartner als Richterinnen und Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Andrés, über die Revision des P gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 23. April 2025, LVwG-606878/22/ZO/KA, betreffend Zurückweisung eines Einspruchs als verspätet i.A. Übertretungen des KFG (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Landespolizeidirektion Oberösterreich), den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Wien, am 18. September 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020132.L00Im RIS seit
14.10.2025Zuletzt aktualisiert am
27.10.2025