RS Vwgh 2008/4/28 2007/12/0099

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Veröffentlicht am 28.04.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs6;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Neubemessung gemäß § 15 Abs. 6 GehG dient nicht dazu, von vornherein rechtswidrige Entscheidungen zu korrigieren; sie setzt vielmehr eine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes nach Erlassung des Pauschalierungsbescheides voraus.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120099.X03

Im RIS seit

13.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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