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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
NAG 2005 §53aBetreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Samm sowie den Hofrat Dr. Schwarz und die Hofrätin MMag. Ginthör als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Lodi-Fè, über die Revision des P L, vertreten durch Mag. Patrycja Pogorzelski, Rechtsanwältin in Wien, gegen das am 21. April 2023 mündlich verkündete und mit 16. Mai 2023 schriftlich ausgefertigte Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien, VGW-151/058/45/2023-30, betreffend Bescheinigung des Daueraufenthalts (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Landeshauptmann von Wien), den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Begründung
Wien, am 22. September 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023220098.L00Im RIS seit
13.10.2025Zuletzt aktualisiert am
20.10.2025