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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Vizepräsidentin Mag. Dr. Maurer-Kober Kober sowie die Hofrätin Mag. Schindler und den Hofrat Mag. Schartner als Richterinnen und Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über die Revision der N N, gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 2. Juni 2025, LVwG-607387/2/SSt, betreffend Zurückweisung eines Einspruchs gegen eine Strafverfügung iA Übertretung der StVO und des KFG als verspätet (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen), den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Wien, am 29. September 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020140.L00Im RIS seit
21.10.2025Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025