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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
SPG 1991 §82 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kleiser sowie die Hofräte Mag. Brandl und Dr. Terlitza als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Karger, LL.M., MA, über die Revision des V gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Kärnten vom 23. Juli 2025, Zl. KLVwG-1771/7/2024, betreffend Übertretung des Sicherheitspolizeigesetzes (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt), den Beschluss gefasst:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kleiser sowie die Hofräte Mag. Brandl und Dr. Terlitza als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Karger, LL.M., MA, über die Revision des römisch fünf gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Kärnten vom 23. Juli 2025, Zl. KLVwG-1771/7/2024, betreffend Übertretung des Sicherheitspolizeigesetzes (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt), den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 30. September 2025
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025010262.L00Im RIS seit
28.10.2025Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025